Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland

Der Islamrat hat sich verpflichtet:

  • für die Einheit des Islams in Deutschland einzutreten und die Zusammenarbeit und Solidarität unter den Muslimen zu fördern.
  • die Interessen der Muslime in Deutschland zu vertreten.
  • die Öffentlichkeit über die kulturellen Gepflogenheiten und die Lehren des Islam s aufzuklären
  • unberechtigte Angriffe gegen den Islam abzuwehren und die islamischen Wissenschaften zu pflegen
  • für den Schutz der islamischen Heiligtümer und Kultstätten einzutreten

Aufgabe des Islamrates ist es weiterhin

  • die kulturelle und religiöse Verständigung zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu fördern, zur Integration der Muslime in die Gesellschaft beizutragen und somit ein friedliches Zusammenleben zu erreichen.
  • für die integrationswilligen ausländischen Muslime eine zukunftsorientierte Infrastruktur zu schaffen. Der Islamrat berät alle Musliminnen und Muslime in sozialen und kulturellen Fragen.

Der Islamrat strebt eine Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Institutionen an, die gleiche Ziele im Rahmen und unter Beachtung der Verfassung und der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verfolgen.

Der Islamrat tritt für die Einführung eines islamischen Religionsunterrichtes in deutscher Sprache als ordentliches Lehrfach an den öffentlichen Schulen und für ein akademisches Fach an deutschen Hochschulen zur Ausbildung von islamischen Gelehrten und Religionslehrern in Deutschland ein und verpflichtet sich, dabei sowohl den Interessen der Betroffenen als auch der Schulgesetzgebung der Länder Rechnung zu tragen.

Kontakt

Islamrat für die BRD
Colonia–Allee 3, 51067 Köln
T +49 221 942240-210
www.islamrat.de